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  Haftungsbeschränkung

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Die Haftung als Gesellschafter unserer Einkaufsgemeinschaft ist auf die Einlage beschränkt.

In aller Regel haften Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt "GbR") im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches §§ 705 ff. umfänglich, d.h. mit ihrem gesamten Privatvermögen und nicht nur mit ihrer Einlage in die GbR.

Die Haftung als Gesellschafter unserer Einkaufsgemeinschaft (EKG) ist aus den folgenden Gründen dennoch beschränkt, d.h. auf die Einlage jedes Gesellschafters begrenzt:

  1. Bestätigung der Handelspartner im Aussenverhältnis:
    Die EKG für Technologiemetalle hat im Aussenverhältnis lediglich zwei Handelspartner:
    • Tradium GmbH
    • EKG Verwaltungsgesellschaft mbH

    Die Tradium GmbH mit Sitz in Frankfurt ist Händler und Lieferant der Metalle, die die EKG für ihre Gesellschafter kauft und einlagert. Da die Einkaufsgemeinschaft immer zu 100% eigenfinanziert ist, d.h. nur im Rahmen der Einlagen der Gesellschafter neue Metalle erwirbt, kann aus diesem Aussenverhältnis keine Haftung entstehen.

    Die Firma EKG Verwaltungsgesellschaft mbH vereinnahmt gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKG die Administrationsgebühr, führt und verantwortet die Hilfsgeschäfte, die dem Gesellschaftszweck der EKG dienen wie z.B. Büromiete, Anstellung von Mitarbeitern, Fahrzeuge, Versicherungen. D.h. die Haftung für diese Hilfsgeschäfte obliegt alleinig der Firma EKG Verwaltungsgesellschaft mbH und nicht den Gesellschaftern der EKG für Technologiemetalle.

    Mit beiden genannten Aussenhandelspartnern wurden Verträge geschlossen, die die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen zum Inhalt haben. Durch die Anerkennung dieser Beschränkung ist die GbR haftungsbeschränkt, d.h. eine juristische Haftung über die Einlage hinaus ist in keinem Fall möglich.




  2. 100 %ige Eigenkapitalisierung der Einkaufsgemeinschaft
    Wie bereits erwähnt, ist die Einkaufsgemeinschaft stets zu 100 % eigenfinanziert. Unser Gesellschaftsvertrag verbietet es Kredite aufzunehmen, oder sonstige spekulativen Geschäfte zu betreiben, die eine evtl. Nachschußpflicht auslösen könnten. Weiterhin buchen wir keine Gelder von den Konten der Gesellschafter ab und schließen somit das Risiko von Rückbuchungen, die innerhalb von 6 Wochen möglich sind, generell aus.

  3. Worst-Case Betrachtung
    Da für die Gesellschafter unserer EKG die Haftung für alle Hilfsgeschäfte ausgeschlossen ist (dieses Risiko liegt alleinig bei der EKG Verwaltungsgesellschaft mbH), besteht das "Worst-Case" Szenario für die Gesellschafter darin, dass die Metalle der Gesellschaft
    • geraubt würden ohne das die Versicherung den Schaden ausgleichen würde,
    • durch Geschäftsführung, Prüfungsausschuss und Lagermitarbeiter veruntreut werden würden,
    • biologisch, chemisch oder atomar verstrahlt werden würden, oder
    • auf dem Weltmarkt keinen Wert mehr darstellen würden.

    Alle diese schlimmst anzunehmenden Fälle würden mit dem Verlust der Einlage enden, sprich wären ebenfalls auf die Einlage beschränkt. Wir sprechen in diesem Zusammenhang immer von der "de facto Haftung" aufgrund des Geschäftsmodelles der Einkaufsgemeinschaft.
Juristisch ("de jure") wie auch inhaltlich aufgrund unserer Geschäftsabläufe ("de facto") ist Ihr Haftungsrisiko auf Ihre Einlage beschränkt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt der IHK Bremerhaven "Beschränkung der Haftung bei der GbR".


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